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Steuerberatung

Jahresabschlüsse unter Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte

Finanzbuchhaltung

Ihre Buchhaltung ist ein sehr wichtiger Bestandteil Ihrer Unternehmensführung und hat eine nicht zu unterschätzende Kontrollfunktion. Entscheidend ist dabei, dass die Terminierung, der Erstellungsprozess und vor allem die Aussagekraft der Finanzbuchhaltung an Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Egal, ob Sie die Finanzbuchhaltung selbst im eigenen Unternehmen erstellen und hierbei unsere Unterstützung benötigen oder uns die Finanzbuchhaltung vollständig oder in einem bestimmten Teilbereich übertragen, wir finden gemeinsam eine für Sie passende Lösung.

Insbesondere im Bereich der Finanzbuchhaltung bietet die Digitalisierung ein enormes Potential zur Prozessbeschleunigung, -sicherung und –vereinfachung:
  • Ihre Dokumente (Rechnungseingang, Bewegungen der Bank und der Kasse, Ausgangsrechnungen) werden digital aus Ihrem Unternehmen an uns übermittelt.
  • Per Scanner oder Handy digitalisieren Sie selbst die Belege und übertragen diese online in die Belegeverwaltung. Belege, die bei Ihnen bereits digital vorliegen, müssen nicht nochmals gescannt werden, sondern werden lediglich elektronisch übertragen.
  • Relevante Informationen werden mit Hilfe einer automatischen Rechnungserkennung identifiziert, auf Gültigkeit überprüft und in einem Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuch online übernommen.
  • Auch zusätzliche Informationen wie Buchungsvorschlag, Kostenstelle oder Notizen können eingegeben und so direkte Informationen zur Erfassung in der Buchhaltung bereitgestellt werden.
  • Zahlungen können aus den Rechnungsbüchern erstellt und digital an die Bank gesendet, eingesehen und zugeordnet werden.
  • Der Online-Zugriff auf aktuelle Auswertungen ermöglicht Ihnen unabhängig von Ihrem Standort und der Uhrzeit eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
  • Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der bestehenden Möglichkeiten zur Digitalisierung der Finanzbuchhaltung.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung stellt einen großen Risikofaktor für jeden Unternehmer dar. Viele Gesetzesänderungen treten kurzfristig in Kraft, teilweise sogar rückwirkend. Dies hat nicht nur personelle Probleme, sondern auch nicht zu unterschätzende Haftungsrisiken zur Folge. Um diese Risiken abzuwenden, bedarf es einer guten Organisation, einer fristgerechten Abwicklung und einer vorausschauenden, vollumfassenden Beratung.

Bei der Lohnabrechnung sind ständige Änderungen zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie auch in diesem Bereich.

Unser Fokus liegt hierbei auf der Minimierung von Lohnnebenkosten. Wie hier die Arbeitsaufteilung gestaltet wird, stimmen wir individuell mit Ihnen gemeinsam ab.

Wichtig ist uns vor allem, Sie vor unangenehmen Überraschungen wie Nachzahlungen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen weitgehend zu schützen. Zudem müssen Sie sich nicht mehr um neue Beitragssätze, Pauschalen oder Freibeträge kümmern. Wir informieren Sie zwar regelmäßig über aktuelle Änderungen, sodass Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, um die Umsetzung aber kümmern wir uns.

Steuerberatung

Die Komplexität des Steuerrechts, die neben zahlreichen Gesetzen maßgeblich geprägt ist von der Rechtsprechung, Richtlinien und Erlassen der Finanzverwaltung, stellt hohe Anforderungen an die Steuerpflichtigen. Damit Sie in dem Steuer-Dschungel nicht den Überblick verlieren, bleiben wir für Sie auf dem Laufenden. Die Beratung im aktuellen Steuerrecht stellt dabei für uns nicht nur die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen unserer Mandanten dar, vielmehr suchen wir zusammen mit Ihnen die optimale Lösung, die an Ihre bzw. die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst ist. Im klassischen Bereich der Steuererklärung beraten wir Sie in folgenden Gebieten:

Jahresabschlüsse unter Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte

  • Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die erforderlichen Unterlagen je nach Rechtsform (z. B. Lagebericht, Anhang)
  • Aufstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Ihr Unternehmen
  • Gutachterliche Stellungnahme zu Bilanzierungsfragen
  • Anfertigung des Anlagevermögens

Steuererklärungen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, indem wir diese zusammen mit Ihnen erstellen.

Wir unterstützen hier Gesellschaften jeder Rechtsform, Gesellschafter, Einzelunternehmer; Freiberufler und Privatpersonen bei der Erstellung der jeweiligen Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatz-, Einkommensteuererklärung, sowie bei der Erfüllung von Anzeige- und Einbehaltungspflichten, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung soweit erforderlich, behalten die einzuhaltenden Fristen für Sie im Blick und prüfen die aufgrund der Steuererklärungen ergangenen Steuerbescheide.

Einsprüche gegen Steuerbescheide / Durchführung gerichtlicher Verfahren:

Die Einlegung von Einsprüchen gegen Steuerbescheide sowie die Durchführung der sich hieran anschließender Verfahren übernehmen wir gerne für Sie. Im Fokus steht hier selbstverständlich die vollumfängliche Vertretung Ihrer Interessen.

Betreuung und Abwicklung von steuerlichen Betriebsprüfungen

Steuerprüfungen sind mit sehr viel Zeit verbunden und können zu höheren Steuerforderungen seitens der Finanzverwaltung führen. Insoweit unterstützen wir Sie aktiv bei der Ausarbeitung von Argumentationsstrategien und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.